Betreuungsdienste

Pflegehilfe und Betreuungs- Assistenz für Senioren und Familien 

Betreuungsassistenten haben es sich zur Aufgabe gemacht, den hilfsbedürftigen Menschen, nach Bedarf und Wunsch zur Seite zu stehen.   

 Zielgruppen sind:

Menschen mit kognitiven und körperlichen Beeinträchtigungen
Familien mit Hilfebedarf bei der Haushaltsführung


Beratung

Beratung und unterstützen 

  • über Pflegegrade, Pflegekassenleistungen, Hilfsmittel, Patientenverfügungen, Vorsorgevollmacht und Testamentsgestaltung - keine Rechtsberatung -
  • weitere Hilfsmöglichkeiten für Senioren
  • Umzugs- Beihilfen- Förderungen

Stundenweise Betreuung

Ich möchten Sie zufrieden, glücklich und zuversichtlich sehen

  • Sie im Alltag unterstützen, vertrauensvoll begleiten und entlasten
  • Sie aktivieren, motivieren für mehr Freude im Leben und würdiges Älterwerden
  • Sie bestimmen die Geschwindigkeit und Intensität

Begleitung


 in verschiedenen Lebenssituationen

  • zu kulturellen Veranstaltungen, zum Arzt, zu Behörden oder zum Einkaufen
  • auf Sparziergängen, zum Besuch von Freunden, Familie oder Verwandten
  • sowie in ihr Lieblingslokal oder Café
  • unternehmen Ausflüge


Organisation

  • kleine Feierlichkeiten
  • beraten Sie bei Veränderungen des häuslichen Umfeldes
  • gestalten gemeinsam mit Ihnen die Freizeit
  • sind Ihnen im Umgang mit den modernen Medien behilflich
  • erledigen alle Büroarbeiten, Schriftwechsel mit Ärzten, Ämtern, Krankenkassen

Koordination

  • mit der Reinigungskraft, dem Friseur, der Kosmetik und Fußpflege, dem Pflegepersonal und der Haushaltshilfe sowie im Bereich der Wohnraumberatung incl. Handwerkern
  • Beratung bei Umzügen ins Seniorenheim oder eine seniorengerechte Wohnung

Verschiedenes

  • spielen mit Ihnen Karten, Ihr Lieblingsspiel
  • lesen vor, aus einem Buch oder aus der Zeitung
  • hören Ihnen zu, führen Gespräche
  • lauschen schöner Musik
  • aktivieren mit Gedächtnis- und Bewegungsübungen

Welche Gelder der Pflegekassen stehen bereit?

Entlastungsbetrag:

 Alle Personen mit einem Pflegegrad ab 1, die im häuslichen Umfeld gepflegt werden haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 130 Euro im Monat. Zum häuslichen Umfeld zählen

  • Die eigene Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder in der Wohnung der Pflegeperson
  • Wichtig: Der Entlastungsbetrag kann angespart werden. Nicht verbrauchte Ansprüche verfallen am 30.06. des Folgejahres


Verhinderungspflege:

Pflegebedürftige, die von ihren Angehörigen zu Hause versorgt und betreut werden, erhalten Verhinderungspflege, wenn ihre Angehörigen eine Vertretung brauchen bis zu einem Betrag von 1629 Euro im Jahr.

Pflegesachleistungen:

Wer seine Pflegesachleistungen nicht komplett in Anspruch nimmt, kann bis zu 40 Prozent seiner Pflegesachleistungen in einen zusätzlichen Entlastungsbeitrag umwandeln.  


Antragstellung Verhinderungspflege

Pflegende Angehörige können, wenn Sie kurzfristig eine Vertretung für sich brauchen - für ein paar Stunden, Tage oder auch Wochen -, weil Sie wichtige Termine haben, selbst krank sind oder eine kleine Auszeit brauchen die Verhinderungspflege beantragen. 


Voraussetzungen für Betreuungsleistungen

Entlastungsbetrag ab Pflegegrad 1

Verhinderungspflege ab Pflegegrad 2

Kurzzeitpflege ab Pflegegrad 2

Umwidmung von Pflege-Sachleistung als Umwandlungsbetrag von 40 % ab Pflegegrad 2


 Mobil: 0157 33 66 87 22 

Online-Anfrage