Haushaltshilfe
Wenn der Alltag im Alter immer schwerer wird....
Comes die mobile Alltagshilfe & Seniorenbetreuung, bieten Ihnen nicht nur eine umfangreiche Seniorenbetreuung, sondern auch auf Wunsch eine hauswirtschaftliche Unterstützung.
Vom Land NRW zugelassen und zertiviziert. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.

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Haushaltshilfe mit Zuschüssen der Pflegekasse
Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1
Sie haben ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 130 Euro im Monat in Anspruch zu nehmen. Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung, der Haushaltshilfe und nachhaltigen Entlastung der Angehörigen dienen.
Abrechnung mit der Pflegekasse
Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat können wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Für Sie entstehet keinerlei Aufwand und Kosten.
Pflegegeld für die Haushaltshilfe:
Die Verwendung dieses Pflegegeldes steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. In der Regel benutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Aufwandentschädigung für zu Beispiel pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.
Allerdings steht es dem Pflegebedürftigen frei (am besten in Absprache mit den pflegenden Angehörigen), das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden.
Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe:
Schöpft ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zustehenden Sachleistungsbetrag aus, hat er die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für andere, in § 45a SGB XI aufgeführte und anerkannte Leistungen zu verwenden.
Krankenkassenleistungen:
Es gibt die Möglichkeit für ältere oder kranke Menschen, eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Allerdings gilt das nur für eine vorübergehende Unterstützung zum Beispiel während der Rehabilitationsphase, nach einer Krankheit oder einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung.
Verhinderungspflege ab Pflegerad 2
Eine Hilfe im Haushalt gilt auch als Leistung der stundenweisen Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, und kann auch Haushaltsdienstleistungen umfassen.
Antragstellung / Verhinderungspflege
Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, muss der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten Pflegegeld beziehen und einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben.
Ihre Vorteile
- Keine vertragliche Bindung
- Inklusive aller Versicherungen
- Ersatztermine sind auf Anfrage möglich
- Keine Schwarzarbeit
- Faire Konditionen
- Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner
- Es kann direkt mit der Pflegekasse abrechnet werden