Haushaltshilfe

Regional in Bottrop - Kirchhellen - Gladbeck - Dorsten

Haushaltshilfe 

Wenn der Alltag im Alter immer schwerer wird....

Comes die mobile Alltagshilfe & Seniorenbetreuung, bieten Ihnen nicht nur eine umfangreiche Seniorenbetreuung, sondern auch auf Wunsch eine hauswirtschaftliche Unterstützung.

Vom Land NRW zugelassen und zertiviziert. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.

Wohnraumpflege

Einkaufsservices

Einkäufe planen

Speiseplan erstellen


Aufräumen

Mahlzeiten bereiten 

Spülmaschine aus und einräumen

Haushaltsbuchführung


Bügeln

Wäsche waschen

Betten machen

Schränke aufräumen


Haushaltshilfe mit Zuschüssen der Pflegekasse


Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1

Sie haben ab Pflegegrad 1 bis 5 die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 131 Euro im Monat in Anspruch zu nehmen. Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung, der Haushaltshilfe und nachhaltigen Entlastung der Angehörigen dienen.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Der Entlastungsbetrag von 131 € im Monat können wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Für Sie entstehet keinerlei Aufwand und Kosten. 

Pflegegeld für die Haushaltshilfe:

 Die Verwendung dieses Pflegegeldes steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. In der Regel benutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Aufwandentschädigung für zu Beispiel pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Allerdings steht es dem Pflegebedürftigen frei (am besten in Absprache mit den pflegenden Angehörigen), das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden. 

Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe:

Schöpft ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zustehenden Sachleistungsbetrag aus, hat er die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für andere, in § 45a SGB XI aufgeführte und anerkannte Leistungen zu verwenden.


Verhinderungspflege ab Pflegerad 2

Für externe Dienstleister bezahlt die Pflegekasse maximal 1.685 Euro (bis Ende 2024: 1.612 Euro) Verhinderungspflege jährlich.  

Antragstellung / Verhinderungspflege

Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, muss der Pflegebedürftige einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben. 

Den Antrag auf Verhinderungspflege stellt die pflegebedürftige Person selbst bei der zuständigen Pflegeversicherung. Das geht häufig online auf den Internetauftritten der jeweiligen Krankenkasse. Alternativ können Sie den Antrag per Post senden. 

Ihre Vorteile

Inklusive aller Versicherungen

Faire Konditionen  

Keine vertragliche Bindung

Ersatztermine sind auf Anfrage möglich

Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner

Es kann direkt mit der Pflegekasse abrechnet werden