Haustierversorgung
Betreuungsdienste für die Haustierversorgung
Die Haustierversorgung zählt zu den Unterstützungsleistungen im Alltag nach § 45a SGB XI und ist daher über den monatlichen Entlastungsbetrag von 131 Euro, der jedem ab Pflegegrad 1 zusteht, grundsätzlich finanzierbar.

Es ist wichtig sicherzustellen, dass Senioren in der Lage sind, die Bedürfnisse ihrer Tiere zu erfüllen. Alltagsbegleiter können unterstützen, indem sie sicherstellen, dass diese Bedürfnisse erfüllt werden.
Die hauswirtschaftliche Versorgung nach § 45b SGB XI
In vielen Haushalten leben Hunde, Katzen oder Kleintiere, gerade auch bei Senioren.
Haustiere steigern die Lebensqualität und sind nicht selten die einzig verbliebenen "Freunde" von Hochbetagten.
Doch was wäre bei Eintritt einer Betreuungs- oder Pflegebedürftigkeit: Müssten sie sich dann von ihrem "Liebling" trennen, weil sie beispielsweis selber auf fremde Hilfe angewiesen sind?
So ist es etwa möglich, dem mobilen Betreuungsdienst die Aufgabe der Haustierversorgung zu übertragen.
Die Betreuer kümmern sich dann auch um die Fütterung des Haustiers sowie den Einkauf des Futters, die Fellpflege, das Reinigen des "Katzenklos" etc. – selbst Besuche beim Tierarzt lassen sich arrangieren.
Pflegebedürftige ab dem Pflegegrad 1 haben einen Anspruch auf einen monatlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 131,- Euro. Dieser Betrag ist zweckgebunden einzusetzen für Leistungen zur Entlastung pflegender Angehöriger sowie zur Förderung der Selbständigkeit und Selbstbestimmtheit der Pflegebedürftigen bei der Gestaltung ihres Alltags.
Folgende Leistungen können in Anspruch genommen werden:
- Betreuung und Beschäftigung (Spielen, Lesen, Basteln)
- Kochen und Backen
- Spaziergänge
- Ausflüge
- Unterstützung bei sozialen Kontakten
- Unterstützung bei der Haustierversorgung
- Gedächtnistraining
- Hilfe bei der Haushaltsführung
- Apothekengänge
- Einkäufe
- andere geeignete Maßnahmen