Kinderbetreuung


Jede Familie hat ein Recht auf entsprechende Beratung, Netzwerke, Begleitung und Entlastung.  

Betreuung von pflegebedürftigen Kindern nach § 45b des SGB XI


Mit unserem Betreuungsangebot für pflegebedürftige Kinder und Jugendliche nach § 45 b SGB XI möchten wir Ihnen gerne unter die Arme greifen, sie entlasten und Ihren Familienalltag nachhaltig verbessern.

Verhinderungspflege für Kinder

Eltern haben einen Anspruch auf Verhinderungspflege für ihre Kinder, wenn sie selbst die Pflege für eine bestimmte Zeit nicht leisten können.

Gründe dafür sind beispielsweise Krankheit oder ein Erholungsurlaub.

Wenn Eltern dann selbst erkranken oder einen dringend nötigen Erholungsurlaub antreten, ist die Verhinderungspflege von Kindern eine große Entlastung. Außerdem können Sie die Verhinderungspflege tag- oder sogar stundenweise in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Kind in den Pflegegrad 2, 3, 4 oder 5 eingestuft wurde, ist es möglich, die Verhinderungspflege für Kinder zu nutzen. 



Was wir Ihnen anbieten: 

Wir bieten Ihnen eine stundenweise, regelmäßige Betreuung Ihres Kindes in seiner vertrauten Umgebung oder individuell gestaltete Freizeitaktivitäten nach Wunsch Ihres Kindes.

Sie als Eltern, können diese Zeit für Aktivitäten, Einkäufe, Arztbesuche oder soziale Kontakte nutzen. Oder legen Sie ganz einfach eine kleine Pause ein.

Unser Tipp: Pflegegrad für Kinder beantragen

Nicht jedes Kind mit einer Behinderung ist automatisch pflegebedürftig. Verfügt Ihr Nachwuchs jedoch über einen anerkannten Grad der Behinderung, ist die Wahrscheinlichkeit höher, dass zusätzliche pflegerische Unterstützung benötigt wird. Vor allem dann, wenn es sich um eine Schwerbehinderung handelt. 

Daher unser Rat: Beantragen Sie in jedem Fall bei einer bestehenden Behinderung einen Pflegegrad. 

Nur so können Sie von den Leistungen der Pflegekasse profitieren.

Pflegeleistungen

Hat Ihr Kind einen anerkannten Pflegegrad, stehen Ihnen verschiedene Pflegeleistungen zur Verfügung, die den Pflegealltag erleichtern sollen. Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher sind die Leistungen, die Sie in Anspruch nehmen können.
Folgende Pflegeleistungen können Sie für Ihr Kind mit Pflegebedarf beantragen:

  • Pflegegeld
  • Pflegesachleistungen
  • Entlastungsbetrag
  • Kurzzeitpflege
  • Pflegehilfsmittel und technische Hilfsmittel zum Verbrauch

Die Pflegeleistungen müssen direkt bei der Pflegekasse beantragt werden, indem Sie einen entsprechenden Antrag stellen.


  • Er dient der Unterstützung pflegender Angehöriger und kann für Hilfen im Haushalt, Betreuung des Pflegebedürftigen oder zur anteiligen Finanzierung von Kurzzeit- oder Tagespflege verwendet werden.
  • Der Entlastungsbetrag wird zusätzlich zu anderen Leistungen der Pflegeversicherung gewährt.