Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe 

Anerkannt als Betreuungsdienstleister nach § 45  SGBXI zur Unterstützung im Alltag. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.  

Comes die Seniorenbetreuung beinhaltet  ein vielfältiges Angebot von Freizeitaktivitäten, der Begleitung im Alltag oder der hauswirtschaftlichen Unterstützung.   

  • Gedächtnistraining
  • Förderung von Hobbys und Beschäftigungen
  • Seniorenumzugsberatung 
  • Umzugsunterstützung
  • Verhinderung/Reduzierung von Gefährdungen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • bei emotionalen Problemlagen
  • im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 
  • beim Lesen von Büchern Zeitungen usw.
  • bei Telefonaten und Schriftverkehr
  • bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Begleitung zu Terminen
  • Kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zu kulturellen religiösen Veranstaltungen

Kostenübernahme durch die Pflegekassen


Verhinderungspflege

Der Gepflegte ist versorgt und die Pflegeperson hilft, wo es nur geht. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder aus irgendeinem Grund ausfällt? Genau hier kann ebenfalls die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege (ab Pflegestufe 2 ) ist für genau solche Zwecke gedacht. Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. 


Entlastungsbetrag

Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat neben den Sach- und Geldleistungen einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 130,- € monatlich.

Pflegegeld

Wenn Sie normalerweise nur Pflegegeld und keine Sachleistung beziehen, können Sie trotzdem bei Bedarf Ihren Anspruch auf Umwandlung wahrnehmen. 

"Die sofortige Notbetreuung ist plötzlich dringend erforderlich"

In einem solchen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Seite!