Seniorenumzug

Viele Senioren mit Pflegegrad zögern den Umzug raus… 

Weil's sich nach Belastung, Aufwand und Kosten anfühlt.

Dabei gibt's Hilfe – gefördert vom Staat.

 - Wir organisieren Umzüge speziell für Menschen mit Pflegegrad

- Unterstützen bei Antrag, Ablauf und Logistik

- Prüfen alle Förderoptionen


Wenn Ihnen ein Zuschuss zusteht, dann sollten Sie diesen auch in Anspruch nehmen. Die Pflegekasse bezuschusst bis zu 4.180 Euro Ihrer Umzugskosten.

Wichtig: Anspruch haben Sie bereits ab Pflegegrad 1. Die Höhe des Anspruchs bleibt auch bei einem höheren Pflegegrad immer gleich.

Damit die Pflegekasse die Kosten für einen Umzug übernimmt, muss ein Pflegegrad vorliegen. Zudem muss bei der Pflegekasse nachgewiesen werden, dass der Umzug aufgrund einer Wohnumfeld-verbessernden Maßnahme erfolgt.

Welche Umzüge werden bezuschusst?

✔ Umzug ins Betreute Wohnen / Senioren-WG
✔ Umzug in eine barrierefreie Wohnung
✔ Umzug vom Obergeschoss in eine Parterrewohnung
✔ Umzug in die Nähe der Kinder bzw. pflegenden Angehörigen
✔ Umzug vom Land in die Stadt (bessere Versorgungsmöglichkeiten)


Dienstleistungen

Planung

Frühzeitige Planung für einen reibungslosen Ablauf.

Ihr stressfreier Umzug beginnt mit einer kostenlosen Erstberatung. Gemeinsam besprechen wir Ihre Wünsche und klären, welche Bedürfnisse aufgrund des Pflegegrads bestehen.  


Kompetenz

Wir wissen, dass ein Umzug gerade in einer Pflege- oder Unterstützungsphase eine große Veränderung darstellt.             

Darum sind wir mit Einfühlungsvermögen und Respekt an Ihrer Seite,

Vermittlung von ortsansässigen 

Handwerkern, Umzugshelfern, Umzugsfahrern, Tiersitter, Reinigungskräfte, Entrümelunternehmer

Unterstützung

bei allen Vorbereitungen wie: Vorplanung, Besorgungen, Anträge stellen, Einpacken, Auspacken, Wohnraumreinigungen, Antragstellung, Vermitlungen

Kostenvoranschlag

Damit Sie Ihren Überblick behalten. Sie erhalten eine detalierte Kostenübersicht mit der Sie rechnen können

Für die Festsetzung des Zuschusses durch die Kasse werden unter anderem folgende Maßnahmen berücksichtigt:  Materialkosten z.B. Umzugskisten Durchführungshandlungen z.B. Demontage und Montage Arbeitslohn

Abnahme

Unterstützung bei: 

Wohnungsübergabe oder Besichtigungen von neuem Wohnraum.

Die Pflegekasse übernimmt nicht nur Kosten für den Umzuges, sondern auch weitere Leistungen.

Dazu gehört zum Beispiel eine barrierefreie Anpassung des Wohnbereiches durch die Absenkung von Türgriffen auf Greifhöhe oder die Absenkung der Oberschränke. Auch die Umstellung von Möbel und ein barrierefreier Ausbau des Bades wird durch die Pflegekasse bezuschusst.  

Wichtig: Umzüge in stationäre Pflegeeinrichtungen sind nicht förderfähig, da das Ziel dieser Maßnahmen die Erhaltung der Selbstständigkeit ist.