Einkauf - Begleitung       

Regional in Bottrop- Kirchhellen - Gladbeck - Dorsten---

Einkaufbegleitung - Hilfe beim Einkaufen

Wenn die Kräfte im Alter nachlassen, wird das Einkaufen zu einer echten Belastung. Für viele Senioren ist es schwer genug, den Weg zum Supermarkt zu schaffen. 

Im Rahmen der stundenweisen Seniorenbetreuung

können ältere Menschen auch gemeinsam mit einem Betreuer einkaufen gehen.  

Ein gemeinsamer Einkauf ist für viele Senioren zudem eine nette Abwechslung im Alltag und viele schätzen die gute Gesellschaft.


Das bietet gleich mehrere Vorteile: 

 Sie gehen trotz körperlicher Unsicherheiten aus dem Haus, fühlen sich durch die Begleitung sicher und müssen den Einkauf nicht selbst nach Hause tragen.

Auf Wunsch bietet wir auch den Komplett-Einkauf nach Einkaufszettel an.

Die Betreuungspersonen von Comes die mobile Alltagshilfe kümmern sich um den gesamten Lebensmitteleinkauf und das jede Woche. Vielleicht ziehen sie es aber auch vor, selber ihre Zutaten auszuwählen? In diesem Fall begleiten wir sie bei der Erledigung der täglichen Besorgungen aus ihrem Lieblingslebensmittelladen. Im Anschluss haben sie Spaß bei der gemeinsamen Essenszubereitung.

Seniorenbetreuung - Einkaufsbegleitung

Wir Alltagsbegleiter bieten  

Als zertifizierte und vom Land NRW zugelassene Seniorenbetreuer/innen können wir mit der Pflegekasse, über den Entlastungsbetrag von 125 Euro, die Einkaufsbegleitung abrechnen.

die Einkaufshilfe als Service an - sowohl selbstständig für die Senioren als auch gemeinsam mit den Senioren.


und mehr noch......  "Hauswirtschaftliche Unterstützung"


Ihr regionaler Entlastungsservice & Spezialist für Betreuungsfragen im Alter

Es gibt günstigere Alternativen zu Altersheimen und betreutem Wohnen, die es älteren Menschen ermöglichen im gewohnten Umfeld zu bleiben. Deshalb finden Sie hier Beratung und Informationen im Bereich Seniorenbetreuung und Dienstleistungen zur Entlastung mittels stundenweiser Betreuung.

Häufige Fragen

Abrechnung über die Pflegekasse:

Wir sind ein anerkannter Betreuungsdienst nach § 45 SGBXI zur Unterstützung im Alltag. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.

Auch Kosten für Versicherungen sind bereits vollständig abgedeckt. Wenn Sie einen anerkannten Pflegegrad haben, stehen Ihnen monatlich 125 € zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen zu. Dieser Entlastungsbetrag steht jedem Pflegebedürftigen ab Pflegegrad 1 zu und kann monatlich in Anspruch genommen werden.

Ab Pflegestufe 1 können wir unsere Leistungen über den Entlastungsbetrag von 125 Euro  abrechnen.

Wir rechnen die Stunde mit 60 Minuten ab. Je gefahrener Kilometer ab Wohnung berechnen wir zusätzlich mit 0,20 Euro. 

Wie oft kommt meine Einkaufsbegleitung im Monat

In Absprache mit uns legen Sie selbst fest, wie oft Sie Unterstützung in Anspruch nehmen möchten. Es kann schon eine große Entlastung sein, wenn wir nur einmal wöchentlich Ihre Einkäufe vorbeibringt. Wir ermitteln gern mit Ihnen gemeinsam, in welchem Umfang Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen möchten. 


Welche weiteres Gelder stehen mir mit einem Pflegegrad - ab 2 zu?

Grundsätzlich stehen einer Person mit anerkanntem Pflegegrad verschiedene Gelder pro Pflegegrad zu. Die Beratung hierzu ist sehr individuell und sollte immer bei einem persönlichen Gespräch stattfinden. Dieses führen wir gerne kostenlos und unverbindlich durch.  

Online-Anfrage


Um mit uns in Kontakt zu treten, füllen Sie bitte das Formular aus. Wir werden uns dann schnellstmöglich bei Ihnen melden und uns um Ihr Anliegen kümmern. Alternativ erreichen Sie uns auch telefonisch unter 

 Mobil: 015733668722