Seniorenbetreuung

in Bottrop - Kirchhellen - Gladbeck - Dorsten

Comes die Seniorenbetreuung und Seniorenhilfe bietet ihnen folgende Leistungen:  

Anerkannter als Betreuungsdienst nach § 45  SGBXI zur Unterstützung im Alltag. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.  

Comes die Seniorenbetreuung beinhaltet neben der Beratung von Angehörigen ein vielfältiges Angebot von Freizeitaktivitäten, der Begleitung im Alltag oder der hauswirtschaftlichen Unterstützung.   

  • Gedächtnistraining
  • Förderung von Hobbys und Beschäftigungen
  • Seniorenumzugsberatung 
  • Umzugsunterstützung
  • Verhinderung/Reduzierung von Gefährdungen
  • Hilfen zur Durchführung bedürfnisgerechter Beschäftigungen
  • bei emotionalen Problemlagen
  • im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung 
  • beim Lesen von Büchern, Zeitungen usw.
  • bei Telefonaten und Schriftverkehr
  • bei der Einkaufsplanung und beim Einkaufen
  • Beratung für pflegende Angehörige
  • Individuelle Hilfe für Organisation und Bewältigung des Alltags
  • Begleitung zu Terminen
  • Kognitiv fördernde Maßnahmen
  • Hilfestellung bei der Versorgung von Haustieren
  • Begleitung zum Friedhof
  • Begleitung zu kulturellen, religiösen 
  • und Sportveranstaltungen

Kostenübernahme


Krankenkassen

Pflegebedürftige oder Erkrankte können auf Wunsch unsere Leistungen auch auf Verordnung der Kranken- und Pflegekassen nutzen.


Antrag stellen

Verhinderungspflege

Der Gepflegte ist versorgt und die Pflegeperson hilft, wo es nur geht. Doch was passiert, wenn die Pflegeperson selbst erkrankt oder aus irgendeinem Grund ausfällt? Genau hier kann ebenfalls die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden. Die Verhinderungspflege (ab Pflegestufe 2 ) ist für genau solche Zwecke gedacht. Die sogenannte Verhinderungspflege ist eine Leistung der Pflegeversicherung. Diese gibt es ab Pflegegrad 2. Sie kann bis zu 1.612 Euro pro Jahr betragen


Kurzzeitpflege

So können Sie Ihre Pflegeleistungen (ab Pflegegrad 2 ) für die Alltagshelfer verwenden:

  • Verhinderungspflege zu 100 % = 1.612 Euro
  • Anteil aus der Kurzzeitpflege = 806 Euro
  • Gesamt pro Jahr 2.418 Euro

Entlastungsbetrag

Jeder Pflegebedürftige (Pflegegrad 1 bis 5) hat neben den Sach- und Geldleistungen einen Anspruch auf einen Entlastungsbetrag in Höhe von 125,- € monatlich.

Pflegegeld

Wenn Sie normalerweise nur Pflegegeld und keine Sachleistung beziehen, können Sie trotzdem bei Bedarf Ihren Anspruch auf Umwandlung wahrnehmen. Die Verwendung von bis zu 40 v. H. des Pflegesachleistungsbetrages für Angebote zur Unterstützung im Alltag ist seit 1.7.2021 nicht mehr vorher zu beantragen.

Betreuungscervices

"Die sofortige Notbetreuung ist plötzlich dringend erforderlich"

In einem solchen Fall stehe ich Ihnen gerne zur Seite!

Nachstehend finden Sie weitere überregionale Hilfe- und Entlastungsangebote,

die Sie jederzeit kostenlos und anonym in Anspruch nehmen können:


Das Silbernetz für Senioren und Seniorinnen - unter 0800 4 70 80 90 - sowie
die Telefonseelsorge - unter 0800.1110111 oder 0800.1110222
sind beides Hilfetelefone. Dort können Sie über Ihre Sorgen reden, Ihre Gedanken sortieren und darüber sprechen, was Ihnen auf der Seele brennt  Sie brauchen nicht Ihren Namen nennen und Sie können das Gespräch jederzeit beenden, wenn Ihnen danach ist.

Das Alzheimer Telefon unter 030 25937 9514 ist ebenfalls ein Hilfeangebot rund um das Thema Demenz. Hier werden Sie als Betroffene/r oder als Angehörige/r individuell und kompetent beraten. 

Kontakt


Mobil: 

 015733668722


Wir sind ERREICHBAR

Mo - Do: 08:30 Uhr - 18:00 Uhr
Fr:            08:30 Uhr - 15.00 Uhr

Region:  Bottrop, Kirchhellen, Dorsten, Gladbeck, Dinslaken

Wann erreiche ich Sie am besten?