Häusliche Pflegehilfe

Unterstützung von pflegenden Angehörigen

Regional: Bottrop - Kirchhellen, Gladbeck und Dorsten

Unterstützungsangebote für pflegende Angehörige bei der Grundpflege


Grundpflege ist die Pflege in den Bereichen Körperpflege, Ernährung und Mobilität sowie anderen Aspekten des täglichen Lebens.

Die Grundpflege macht mit der hauswirtschaftlichen Versorgung die häusliche Krankenpflege aus.


Die persönliche Betreuung ist heutzutage eine beliebte Alternative für ältere und pflegebedürftige Menschen, die ihren Alltag alleine nicht mehr bewältigen können.

Sie möchten die Pflege Ihres Angehörigen selbst übernehmen?


Wenn Sie wissen möchten, wie Unterstützung bei der Grundpflege aussieht, wer, wann zu Ihnen nach Hause kommt und was sich genau hinter den Leistungen verbirgt, beraten wir Sie gerne! 

Hilfestellungen beim Aufstehen, Anziehen, bei der Körperhygiene und Anreichen von Mahlzeiten. 

Grundpflege  

Grundpflege bezeichnet die Pflege, welche in den Bereichen der Körperpflege, der Ernährung und der Mobilität im täglichen Leben erfolgt. 


Hilfestellungen beim:

Waschen - Duschen - Baden

Das Zurechtlegen der Waschgeräte und Hilfsmittel sowie das

  • Trocknen der Haare
    Ganzkörperwäsche
    Gesichtspflege - Rasieren
    Richten der Kleidung
  • Trocknen der Haare
  • Ganzkörperwäsche
  • Gesichtspflege - Rasieren
  • Richten der Kleidung

Die Zielgruppen sind

- Menschen mit kognitiven Beeinträchtigungen
- Menschen mit körperlichen Beeinträchtigungen
- Menschen nach Krankenhausaufenthalt oder       bei schwerer Krankheit

Welche Leistungen zählen auch zur Verhinderungspflege?

Im Rahmen der Verhinderungspflege können die Ersatzpflegepersonen, folgende Tätigkeiten übernehmen:

  • Grundpflege: Dazu gehört Hilfe und Unterstützung bei der Körperpflege, bei Ausscheidungen, bei Ernährung und Mobilität.

Unterstützung für die häusliche Pflege

Wird die Pflege privat organisiert können neben Pflegegeld auch Zuschüsse aus der sogenannten Verhinderungspflege  in Anspruch genommen werden.
Das Pflegegeld richtet sich nach den einzelnen Pflegegraden und ist wie die Sachleistung nach der jeweiligen Pflegebedürftigkeit gestaffelt.

Häufige Fragen

Wer darf die Grundpflege durchführen?

 Für die Aufgaben, die zur Grundpflege gehören, wird keine pflegerische Ausbildung benötigt. D.h. sowohl Ehepartner, Familienangehörige, Nachbarn, aber auch oder Alten- und Krankenpflegehilfskräfte können hier unterstützen.

Die Behandlungspflege dagegen umfasst dabei alle medizinisch-therapeutischen Maßnahmen, die von einem Arzt angeordnet und durch Pflegefachpersonal eines Pflegedienstes ausgeführt werden.

Wir bieten keine Behandlungspflege an. 

Verhinderungspflege


Jeder Pflegebedürftige, mit einem Pflegegrad ab 2 bis 5 eingestuft ist, kann Leistungen der Verhinderungspflege, sowie Kurzzeitpflege, in Anspruch nehmen. Dem Pflegebedürftigen steht es zu, die finanziellen Mittel bei der Pflegeversicherung einzufordern und sie zum Beispiel in eine Grundpflege oder Hauswirtschaft- und Betreuungsleistung zu investieren.

  • Benötigt eine pflegebedürftige Person unerwartet oder kurzfristig die Leistungen der Verhinderungspflege, muss nicht im Voraus ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt und genehmigt werden.

  • Die Verhinderungspflege lässt sich auch rückwirkend geltend machen.

  • Bis zu 1.612 Euro jährlich werden für die Kosten der Verhinderungspflege übernommen.

  • 806 Euro gibt es zusätzlich, wenn Gelder der Kurzzeitpflege mit in die Verhinderungspflege einfließen.

Entlastungsleistungen


Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45 SGB XI

Im Alltag sollen die Angehörigen des Pflegebedürftigen entlastet werden.

Um dies zu ermöglichen, können zusätzliche Betreuungsleistungen in Anspruch genommen werden.

Die zur Verfügung stehende Entlastungsleistung beträgt 125 Euro pro Monat.

Voraussetzung für die Inanspruchnahme ist ein Pflegegrad zwischen 1 bis 5.

Beratung & Kostenplanung

Welche Unterstützung gibt es eigentlich von der Pflegekasse und wie teilt man das Budget am besten auf? Was versteht man eigentlich unter Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Entlastungsbetrag oder Verhinderungspflege? 

Wir beraten Sie ausführlich.

Gem. § 45 a Abs. 1 SGB XI sind wir nach Landesrecht anerkannter Anbieter von Angeboten zur Unterstützung im Alltag und können bei Vorliegen eines Pflegegrades , Betreuungsmaßnahmen auch mit Ihrer Pflegekasse abrechnen.

Mit Inkrafttreten des Terminservice- und Versorgungsgesetzes wurden Betreuungsdienste als eigenständige Leistungserbringen anerkannt (§ 71 SGB XI) und können, wie Pflegedienste Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnen.

Essen und Trinken

Manchmal klappt es mit der Zubereitung und Einnahme von Mahlzeiten nicht mehr gut. Gerne unterstützen wir sie oder ihre Angehörigen beim Kochen und der Einnahme von Mahlzeiten/Getränken, und an das Trinken erinnern wir ebenso während der Betreuungszeiten.  

Mobilität


  • Hilfe beim Aufstehen und Zubettgehen
  • Begleitung zu Arztbesuchen
  • Gehübungen, Hilfe beim Treppensteigen, Spaziergänge
  • Hilfe/ Anleitung bei Nutzung von Gehhilfen

Regional:
Bottrop - Kirchhellen, Gladbeck, Dorsten


Mobil:

015733668722  

Falls Sie nur den AB erreichen, hinterlassen Sie einfach eine Nachricht.

Ich rufe dann gerne so zeitnah wie möglich zurück. Wenn es Ihnen nicht möglich ist, sich von mir zurückrufen zu lassen, probieren Sie es einfach später noch einmal.  


  • Info: Wir sind kein Pflegedienst und bieten keine medizinischen Behandlungen an.

Angebotsanfrage

Alternativ können Sie mich natürlich auch gerne über das Kontaktformular erreichen.