Haushaltshilfe

Regional in Bottrop - Kirchhellen - Gladbeck - Dorsten

Wenn der Alltag im Alter immer schwerer wird

Comes die mobile Alltagshilfe & Seniorenbetreuung, bieten Ihnen nicht nur eine umfangreiche Seniorenbetreuung, sondern auch auf Wunsch eine hauswirtschaftliche Unterstützung, damit Ihr Alltag leichter wird.

Vom Land NRW zugelassen und zertiviziert. Die Abrechnung mit allen Kassen ist möglich.


  • Einkaufsservices
  • Einkäufe planen
  • Einkäufe einräumen
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  • Haustier füttern


  • Aufräumen
  • Mahlzeiten bereiten 
  • Spülmaschine aus und einräumen
  • Haushaltsbuchführung
  • Budgetplanung


  • Bügeln
  • Wäsche waschen
  • Betten machen
  • Schränke aufräumen
  • Saugen und wischen
  • Badreinigung

Haushaltshilfe mit Zuschüssen der Pflegekasse


Entlastungsleistungen ab Pflegegrad 1

Sie haben ab Pflegegrad 1 die Möglichkeit, den Entlastungsbetrag von 125 Euro im Monat in Anspruch zu nehmen. Darunter fallen alle Leistungen, die der sozialen Betreuung, der Haushaltshilfe und nachhaltigen Entlastung der Angehörigen dienen.

Abrechnung mit der Pflegekasse

Der Entlastungsbetrag von 125€ im Monat können wir auf Wunsch direkt mit Ihrer Krankenkasse abrechnen. Für Sie entstehet keinerlei Aufwand und Kosten. 

Pflegegeld für die Haushaltshilfe:

 Die Verwendung dieses Pflegegeldes steht dem Pflegebedürftigen zur freien Verfügung. In der Regel benutzen Pflegebedürftige das Pflegegeld als Aufwandentschädigung für zu Beispiel pflegende Angehörige, Nachbarn oder Freunde.

Allerdings steht es dem Pflegebedürftigen frei (am besten in Absprache mit den pflegenden Angehörigen), das Pflegegeld auch für eine Haushaltshilfe zu verwenden. 

Pflegesachleistungen für die Haushaltshilfe:

Schöpft ein Pflegebedürftiger nicht den gesamten ihm zustehenden Sachleistungsbetrag aus, hat er die Möglichkeit, bis zu 40 Prozent des Betrags für andere, in § 45a SGB XI aufgeführte und anerkannte Leistungen zu verwenden.

Krankenkassenleistungen:

Es gibt die Möglichkeit für ältere oder kranke Menschen, eine Haushaltshilfe über die Krankenkasse zu beantragen. Allerdings gilt das nur für eine vorübergehende Unterstützung zum Beispiel während der Rehabilitationsphase, nach einer Krankheit oder einer vorübergehenden Mobilitätseinschränkung. 

Verhinderungspflege ab Pflegerad 2

Eine Hilfe im Haushalt gilt auch als Leistung der stundenweisen Verhinderungspflege. Pflegebedürftige mit einem Pflegegrad ab 2 haben Anspruch auf Verhinderungspflege. Die Verhinderungspflege dient dazu, pflegende Angehörige zu entlasten, und kann auch Haushaltsdienstleistungen umfassen.  

Antragstellung / Verhinderungspflege

Damit Sie die Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen können, muss der Pflegebedürftige seit mindestens sechs Monaten Pflegegeld beziehen und einen anerkannten Pflegegrad 2 bis 5 haben. 

Wir arbeiten mit
allen gesetzlichen und privaten Krankenkassen.

Haushaltshilfe per 

Ärztlicher Verordnung

Haushaltshilfe nach ......

  • während der Schwangerschaft

  • nach der Entbindung

  • während einer Erkrankung

  • nach einer Operation

Die Abrechnung funktioniert bei den meisten Krankenkassen wie folgt: 

  • Sie erhalten ein Abrechnungsformular, welches von Ihrer Haushaltshilfe ausgefüllt und unterschrieben werden muss.

  • Die Leistungen werden also rückwirkend von der Krankenkasse erstattet, d.h. Sie müssen bei privater Entlastung erst einmal in Vorleistung gehen.

Voraussetzung für die Abrechnung mit der Krankenkasse:

Die auf Grund Ihrer gesundheitlichen Probleme resultierenden Beeinträchtigungen müssen dabei klar ersichtlich sein. Achten Sie darauf, dass der Arzt in seiner Bescheinigung den Umfang und die Dauer der Hilfeleistung mit angibt.   

Alles was Sie brauchen ist...

Alles was Sie brauchen, ist eine schriftliche Bescheinigung über die medizinische Notwendigkeit einer Haushaltshilfe nach § 38 SGB V. Sprechen Sie einfach Ihren behandelnden Arzt auf eine "Ärztliche Verordnung über Haushaltshilfe" an. 

Steuerersparnisse:

Es können Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen, für Pflege- und Betreuungsleistungen bis zu einer Höhe von 20.000 EUR im Jahr steuermindernd geltend gemacht werden.

Bis zu 20% der Rechnungssumme, maximal 4.000 EUR, können direkt von Ihrer Steuerschuld abgezogen werden.  

Ihre Vorteile

  • Keine vertragliche Bindung
  • Inklusive aller Versicherungen
  • Ersatztermine sind auf Anfrage möglich
  • Keine Schwarzarbeit
  • Faire Konditionen  
  • Sie haben einen persönlichen Ansprechpartner
  • Es kann direkt mit der Kassen/ Pflegekasse abrechnet werden

Kontakt

Wann erreiche ich Sie am besten?


   Mobil:

 015733668722

     


ERREICHBARKEIT:

Mo - Do: 08:30 - 18:00 Uhr
Fr:            08:30 - 15.00 Uhr